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Vergabekriterien: Auszeichnung „Top Händler“

Die Auszeichnung „Top Händler“ tragen verifizierte Business-Mitglieder des Druckluft-Verzeichnisses, die die jährliche Prüfung bestanden haben. Geprüft werden drei Kriterien: der Eintrag im Handels- oder Gewerberegister, eine aktive Firmenwebsite mit vollständigem Impressum und ein persönlich erreichbarer Ansprechpartner. Die Auszeichnung ist nicht separat käuflich.

Gütesiegel Badge Top Händler verifiziert im Druckluft Verzeichnis
Das offizielle Siegel · 560×200 px, PNG

Welche Kriterien werden geprüft?

Jeder Träger der Auszeichnung hat alle vier Kriterien nachweislich erfüllt. Ohne bestandene Prüfung wird die Auszeichnung nicht vergeben – unabhängig vom gebuchten Paket.

KriteriumWas geprüft wirdNachweis
1. Registereintrag Das Unternehmen existiert rechtlich und ist aktiv gemeldet. Handelsregister- oder Gewerbenachweis
2. Website-Prüfung Aktive Firmenwebsite mit vollständigem Impressum und erkennbarem Druckluft-Bezug (Handel, Service oder Herstellung). Manuelle Sichtprüfung der Website
3. Ansprechpartner Ein namentlich benannter Ansprechpartner ist für Anfragen persönlich erreichbar. Verifizierung per E-Mail oder Telefon
4. Verifiziertes Profil Aktive Business-Mitgliedschaft mit beanspruchtem, vollständig gepflegtem Firmenprofil im Druckluft-Verzeichnis. Profilstatus im Verzeichnis

Wie läuft die Prüfung ab?

Antrag durch Mitgliedschaft

Mit Abschluss einer Business-Mitgliedschaft wird die Prüfung automatisch angestoßen. Ein separater Antrag ist nicht nötig.

Manuelle Prüfung der drei Kriterien

Die Redaktion des Druckluft-Verzeichnisses prüft Registereintrag, Website und Ansprechpartner. Die Prüfung erfolgt manuell, nicht automatisiert.

Freischaltung der Auszeichnung

Nach bestandener Prüfung wird das Profil als „Top Händler“ gekennzeichnet und der Betrieb erhält Zugriff auf das einbettbare Siegel für die eigene Website.

Jährliche Re-Verifizierung

Für darauffolgende Jahre wird die Auszeichnung mit neuer Prüfung und neuem Siegel neu vergeben. Es gibt keine automatische Verlängerung.

Gültigkeit, Entzug und Missbrauchsschutz

Gültigkeit: Die Auszeichnung gilt für das aktuelle Kalenderjahr. 

Entzug: Erfüllt ein Betrieb ein Kriterium nicht mehr oder endet die Mitgliedschaft, wird die Kennzeichnung im Verzeichnis entfernt und der Zugriff auf den Siegel-Code deaktiviert.

Echtheit prüfen: Jedes echte Siegel verlinkt auf das verifizierte Firmenprofil im Druckluft-Verzeichnis. Führt der Klick auf ein Siegel nicht zu einem aktiven Profil auf druckluft-verzeichnis.de, ist die Auszeichnung nicht bestätigt.

Häufige Fragen zu den Vergabekriterien

Wer vergibt die Auszeichnung „Top Händler“?

Die Auszeichnung wird vom Druckluft-Verzeichnis (druckluft-verzeichnis.de) vergeben, dem herstellerneutralen B2B-Branchenverzeichnis für Drucklufttechnik im DACH-Raum. Die Vergabe erfolgt nach den auf dieser Seite dokumentierten Kriterien.

Nein. Die Auszeichnung ist nicht separat käuflich. Sie ist an eine verifizierte Business-Mitgliedschaft gebunden und wird nur an Betriebe vergeben, die zusätzlich die jährliche Prüfung bestehen: Registereintrag, aktive Website mit Impressum und persönlich erreichbarer Ansprechpartner. Eine Mitgliedschaft allein genügt nicht.

Für das Kalenderjahr z.B. 2026. Für 2027 wird die Auszeichnung mit eigener Prüfung und eigenem Siegel neu vergeben – ohne automatische Verlängerung.

Die Auszeichnung wird entzogen: Das Profil verliert die Kennzeichnung im Verzeichnis und der Zugriff auf den Siegel-Code wird deaktiviert.

Jedes echte Siegel verlinkt auf das verifizierte Firmenprofil im Druckluft-Verzeichnis. Kein aktives Profil hinter dem Siegel = keine bestätigte Auszeichnung.

Ihr Betrieb erfüllt die Kriterien?

Dann sichern Sie sich die Auszeichnung „Top Händler“ – enthalten in der Business-Mitgliedschaft, monatlich kündbar.